Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

AfD-Gutachten nicht durch BMI geprüft – die Zeitfolge verrät Faesers Wortbruch

Noch vor zwei Wochen behauptete eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, dass das geheime Verfassungsschutzgutachten zur AfD vorher durch das Ministerium geprüft werde. Doch eben das ist nicht geschehen. Rund zwei Wochen vor der Veröffentlichung der neuen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch den Bundesverfassungsschutz, war das geheime Gutachten des Inlandsgeheimdienstes bereits Thema bei der Regierungspressekonferenz.

In diesem Video diskutiert Professor Volker Bömen Nessler von der Universität Oldenburg die recente Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Er äußert Skepsis über die politische Motivation hinter dieser Entscheidung, besonders hinsichtlich des Zeitpunkts und der geheimen Grundlage eines umfassenden Gutachtens. Bömen Nessler hinterfragt die Begründungen der Behörde und fordert mehr Transparenz, um die Legitimität dieser weitreichenden Entscheidung im Kontext des Rechtsstaats zu gewährleisten.

Damals, am 16. April, versprach die stellvertretende Leiterin des Pressereferats im Bundesinnenministerium (BMI), Sonja Kock: „Wir werden als BMI das Gutachten prüfen, sobald es uns vorliegt.“ Auch auf Nachfrage hin bestätigte Kock, dass das Gutachten vor einer Veröffentlichung der Einstufung durch das Innenministerium geprüft werde.

Doch eben das ist, wie die Bild berichtet, nicht geschehen: Die Innenministerin hat trotz der fachlichen Zuständigkeit für den Inlandsgeheimdienst keine interne Evaluierung des neuen Gutachtens durchgeführt, bevor sie am Freitag verkündete, dass die AfD neu eingestuft werde – und das, obwohl ihre Ministeriumssprecherin eigentlich etwas anderes versprochen hatte. Nicht nur ließ Faeser das Dokument nicht prüfen: Die Entscheidung, die Einstufung zu veröffentlichen, fiel äußerst schnell. So erreichte erst am 28. April das durch den Bundesverfassungsschutz erstellte Gutachten das Ministerium. Einen Tag später nahm Ministerin Faeser Kenntnis davon – bereits am Mittwoch, dem 30. April, fällte die SPD-Politikerin die Entscheidung, die neue Einstufung am Freitag veröffentlichen zu lassen.

Gegenüber der Bild wurde das damit begründet, dass man nicht den Eindruck von politischer Einflussnahme entstehen lassen wollte. Viel wahrscheinlicher wirkt jedoch die Erklärung, dass Faeser die neue Einstufung noch vor dem nahenden Ende ihrer Amtszeit verkünden wollte – bereits am Dienstag wird Alexander Dobrindt der neue Bundesinnenminister. Gegenüber der Bild wird der Wortbruch, die Einstufung noch vor einer Prüfung zu veröffentlichen, relativiert: So hätte das Gutachten zum Zeitpunkt der Aussage von Kock noch nicht vorgelegen. Ebenso hätte es keine Entscheidung von Faeser in der Sache gegeben. Doch eben einen gegenteiligen Eindruck erweckten die Aussagen der Ministeriumssprecherin auf der Pressekonferenz. 

Horch und Guck trumpfen auf

Anzeichen dafür, dass es über sämtliche Ebenen und Parteiorganisationen der Blauen horizontal und vertikal, landauf-landab irgendwelche anderslautende Auffassungen gäbe, die einer prinzipielle Feindseligkeit oder gar Aversion gegenüber Fremden bloß aufgrund von deren “Rasse” fordern würden, oder die Ausländer pauschal auf nicht autorisierten Wegen gewaltsam zum Verlassen des hiesigen Territoriums bewegen wollen, um so die (übrigens in Artikel 116 verbriefte) Volkszugehörigkeit zu wahren, gibt es nicht und sie werden sich auch schwerlich konkretisieren lassen. Dazu schweigt die  Behörde in Köln, und vermutlich ist genau das auch der Grund für ihre Geheimhaltung, mit der sie bereits eine Bankrotterklärung abgegeben hat. Den Erfolg ihres Bärendienstes wird sie bald schon  genießen können – denn es zeugt von einem despotischen Charakter ungeahnten Ausmaßes, der inzwischen auch außereuropäisch wahrgenommen wird, wenn in einem Staat, der einst Vorreiter für für Liberalismus und Parlamentarismus war, plötzlich wieder Horch und Guck auftrumpfen und all diejenigen ins Visier nimmt, die zwar rein gar nichts mit Nazis oder Faschisten zu tun haben, aber das linke Machtkartell herausfordern. Jeden als “gesichert rechtsextrem” zu geißeln, der sich lediglich wieder Vernunft und Ordnung auf den Straßen und in den Köpfen ihrer Regierung zurückwünscht (und genau dafür stehen die Vertreter der AfD explizit, wie sie von Garmisch bis Kiel in zahllosen Veranstaltungen bezeugen), ist ein Dammbruch.

Wer das AfD-Grundsatzprogramm ausführlich und noch so kritisch studiert, der kann und wird dort nichts von den Behauptungen und Unterstellungen des Verfassungsschutzes finden – die ohnehin jeglichem Beleg oder Nachweis entbehren, weil sie nicht plausibel und konsistent untermauert werden können. Es ist für jeden Wettbewerber in der politischen Debatte – also auf einem Tableau, das zum Ringen um die besten Lösungen und Antworten für das Morgen herhalten muss – nur allzu gewöhnlich und selbstverständlich, dass im Zweifel auch markige Worte und provokative Formulierungen fallen; doch nicht jede Äußerung von einem Abgeordneten oder Funktionär muss sich mit der Linie der ersten Reihe decken. Das gilt für alle Parteien, doch nur der AfD will man daraus einen Strick drehen. Für die Einstufung des Verfassungsschutzes einer Gesamtpartei als “gesichert rechtsextrem” bräuchte es Aussagen und Verlautbarungen, die in parteiübergreifender Konkludenz existieren und zur Generalisierung taugen.

In Wahrheit für ein Mehr an Volksdemokratie

Verfolgt man jedoch gerade öffentliche Kundgebungen  verschiedener AfD-Spitzenvertreter, so sind pointierte Sprüche und reißerische Standpunkte gegen die gegenwärtige “Altparteiendemokratie” zwar nicht selten zu vernehmen; dass diese allerdings nicht mit unserer demokratischen Ordnung vereinbar wären (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az.: 3 B 127/24) lässt sich schon deshalb ausschließen, weil sich die AfD dabei lediglich für eine Weiterentwicklung des derzeitigen repräsentativen in Richtung eines plebiszitären Systems ausspricht, und so dem Willen ihrer Basis Ausdruck verleiht.

Ein solches Mehr an Volksdemokratie wäre ja gerade nicht mit einer Abschaffung der derzeitigen Staatsform verbunden, sondern gewissermaßen ihre Verfestigung durch die Fortschreibung von noch mehr Volkssouveränität und politische Teilhabe der Bürger. Das mag denjenigen nicht schmecken, die Angst vor dem Pöbel haben, weil sie ihm keine schlüssigen Konzepte für die Zukunft liefern können. Und alleine aus dieser Motivation heraus erfolgt nunmehr eine Einstufung im Augenblick des aktuellen Höhenfluges, der bei über 26 Prozent in den Umfragen noch lange nicht beendet sein dürfte. Es sind die nackte Panik und Hilflosigkeit derjenigen, die um Macht und Einfluss bangen. Und wie in allen bedrohten Willkürherrschaften der Vergangenheit, geht auch diesmal der Obrigkeit der Stift. Hektisch versucht man nun, mit der Moralkeule einerseits, mit angezogenen Daumenschrauben andererseits die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren zu schaffen; doch das kann und wird schon allein deshalb wenig bis keine Aussicht auf “Erfolg” (im Sinne von CDU-SPD-Grünen-Linken) haben, weil es ihm an jeder Grundlage fehlt. Sollte es früher oder später zu einem neuen Urnengang kommen, stehen die Zeichen für des altbewährte “Weiter so!” ohnehin äußerst schlecht. Für viele Bürger, die bislang noch zweifelten, gilt inzwischen längst: Jetzt erst recht!

Zum Kommentieren müssen Sie sich einloggen.